PGZ-Online
PGZ-Online: Internetplattform zur Beantragung und Bearbeitung von Pflanzengesundheitszeugnissen für Exportsendungen und zur Anmeldung von Importsendungen
Hintergrund:
Die Vorschriften zur Pflanzengesundheit sehen eine Vielzahl an Maßnahmen zur Verhinderung der Ein- und Verschleppung sowie zur Eindämmung von unerwünschten Schadorganismen vor. Zuständig für die Durchführung der pflanzengesundheitlichen Maßnahmen und Kontrollen, insbesondere bei der Ein- und Ausfuhr von Pflanzen, sind die Pflanzengesundheitsdienste der Länder (PGD). Dabei nimmt der Bund, vertreten durch das JKI für diesen Aufgabenbereich wesentliche Koordinierungsaufgaben auch bei der Kommunikation mit der EU-Kommission wahr.
Für den Export von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen in Drittländer ist die Ausstellung eines Pflanzengesundheitszeugnisses (PGZ) durch die Mitarbeiter der PGD nach erfolgter phytosanitärer Untersuchung erforderlich.
Beim Import von Pflanzenmaterial soll die Einschleppung und Verbreitung von Schadorganismen nach Deutschland vermieden werden. Deshalb werden diese Waren einer Kontrolle unterzogen und das Ergebnis dieser Kontrolle an die Importeure und nachfolgende Stellen weitergegeben.
Für die Ausstellung der PGZ und die Erfassung der Importvorgänge wurden bisher bei den einzelnen PGD eigene voneinander unabhängige Bearbeitungsverfahren etabliert.
Ziel und Umsetzung:
Um diese Vorgänge zukünftig bundeseinheitlich abwickeln zu können, wurde eine Internet-Anwendung auf Basis einer zentralen Datenbank entwickelt. Über dieses Internetportal können sowohl die Antragsteller ihre Anträge für den Ex- bzw. Import einer Ware online stellen, als auch die zuständigen Inspektoren der PGD die Anträge weiter bearbeiten, vervollständigen und zum Abschluss bringen. Gegebenenfalls ist auch eine Weiterleitung der Vorgänge zu anderen Dienststellen innerhalb der PGD als auch zu anderen PGD direkt möglich.
Beim Export wird der Ausdruck des Zeugnisses auf das amtliche Formular von der Anwendung unterstützt. Die länderspezifischen Gebühren, die dem Antragsteller für die Ausstellung von Zeugnissen bzw. die Untersuchung der Ware in Rechnung gestellt werden, können mit dem Programm erfasst und über eine Schnittstelle den externen, ebenfalls länderspezifischen Haushaltsprogrammen übermittelt werden.
Die vom JKI benötigten Statistikdaten werden direkt bei der Eingabe der Antragsdaten mit erfasst. Diese Daten können über eine Schnittstelle vom JKI jederzeit abgerufen werden.
Das Programm gewährleistet eine komfortable und intuitive Bedienung sowie Such-, Sortier- und Filterfunktionen zum schnellen wieder finden von Datensätzen.
Seit 01.01.2009 ist PGZ-Online für die Praxis verfügbar.
Basis dieser Entwicklung ist eine Bund-Ländervereinbarung, die im Mai 2007 zwischen allen Ländern und dem Bund geschlossen wurde. Diese Vereinbarung gewährleistet die Schaffung, Weiterentwicklung und Pflege von EDV-gestützten Programmen für den Bereich der Pflanzengesundheit. Mit der Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen wurde die Zentralstelle der Länder für EDV-gestützte Entscheidungshilfen und Programme im Pflanzenschutz in Bad Kreuznach beauftragt.
Link:
Unter dem Link http://www.pgz-online.de gelangt man zur Startseite von PGZ-Online. Auf dieser Seite können sich neue Antragsteller registrieren bzw. bereits registrierte Nutzer anmelden:
PGZ-Online